Wer wir sind
Die Advokatenkammer Basel und der Basellandschaftliche Anwaltsverband sind die beiden Berufsorganisationen der unabhängigen und selbständigen Anwältinnen und Anwälten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Unsere beiden Verbände setzen sich für die Wahrung der Interessen der Anwältinnen und Anwälten gegenüber Behörden und Justizorganen ein, sie fördern das Ansehen des Berufsstandes und die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder. Zudem setzen sie sich für die Kollegialität unter ihren Mitgliedern ein und wahren die Einhaltung der Standesregeln.
Anwaltsgeheimnis
- Wir unterstehen dem Anwaltsgeheimnis: Wir sind unter Strafandrohung zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
- Wir sind unabhängig: Wir vertreten keine Interessen, die Ihren Interessen zuwiderlaufen.
- Sie können uns Ihr Problem oder Ihr Anliegen anvertrauen. Wenn wir Sie wegen einer Interessenkollision nicht vertreten oder beraten können, sagen wir es Ihnen.
- Für eine optimale Beratung oder Vertretung ist das Vertrauensverhältnis eine unabdingbare Voraussetzung.
Ausbildung
Wir sind gut ausgebildet
- mehrjähriges Universitätsstudium mit Studienabschluss
- mehrere Praktika an Gerichten, bei Behörden und in einer Anwaltskanzlei
- Anwaltsexamen
Erst dann dürfen wir als Anwalt und Anwältin tätig sein.
Permanente Weiterbildung
Die umfassende Ausbildung und die konstante Weiterbildung bieten Ihnen unter anderem Gewähr für:
- Seriöse und fachkundige Arbeit: wir sind spezialisiert
- Verhandlungsgeschick und Prozesserfahrung
- Nur wir haben das Recht, Sie berufsmässig vor Gericht zu vertreten
Wir sind nicht nur gut ausgebildet,
- Wir sind traditionell unabhängig
- Unsere Tätigkeit untersteht einer strengen staatlichen Aufsicht
- Wir unterstehen dem Anwaltsgeheimnis
Aufsicht
Staatliche Aufsicht:
- Basel-Stadt: Appellationsgericht, Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte, Bäumleingasse 1, 4051 Basel
- Basel-Landschaft: Kantonsgericht, Anwaltsaufsichtskommission, Postfach, 4410 Liestal
Aufsicht durch die Berufsverbände:
Anwaltsregister:
Weitere Hinweise finden Sie in den Anwaltsgesetzen:
- Advokaturgesetz Basel-Stadt
- Anwaltsgesetz Basel-Landschaft